Verbesserung des Gesetzes über die Hilfe für Betroffene von kontaminierter Anti-D-Prophylaxe in der DDR

Die Landesbeauftragten begrüßen, dass Frauen, die durch die mit Hepatitis C kontaminierte Anti-D Prophylaxe erkrankt sind und schwer an ihrer Infektion und deren Folgen tragen, nun langfristig besser unterstützt werden. Die Betroffenen sind als junge Mütter in der DDR mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert worden und dabei Opfer einer Straftat durch staatliche Stellen geworden, die in der DDR vertuscht und verschwiegen wurde. Durch eine entsprechende Gesetzesänderung soll den Betroffenen nun besser geholfen werden. Betroffene Frauen, deren Viruslast sich aufgrund des medizinischen Fortschritts verringert hatte, deren Sekundärschädigungen jedoch weiter fortbestehen, behalten durch die Einführung einer Bestandsschutzregelung ab 1.1.2020 ihre monatliche Rente. Zudem erhalten auch alle betroffenen Frauen, denen ab 2014 die Rente herabgesetzt oder entzogen wurde, auf Antrag erneut eine Rente in der Höhe, die dem Grad der Schädigung vor der Neufestsetzung entspricht.

Weitere Informationen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2019/hepatitis-c-opfer.html

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