Novelliertes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz in Kraft

Am vergangenen Freitag, den 29.11.2019, trat nach Beschluss des Bundestages mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsermittlungsgesetzes in Kraft.

Vor allem die seit Jahren geforderte Aufhebung der Antragsfristen für die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ist ein enorm wichtiger Schritt für die Anerkennung und die Aufarbeitung des vierzigjährigen, staatlichen DDR-Unrechts insgesamt. Zugleich macht die Entfristung im dreißigsten Jahr der Friedlichen Revolution deutlich, dass die Aufarbeitung von SED-Unrecht kein Verfallsdatum haben kann und der Gesetzgeber eine Wiedergutmachung auch in Zukunft ermöglichen möchte.

Erstmalig werden nun Verfolgungsschicksale in den Reha-Gesetzen mit finanziellen Aus-gleichsleistungen bedacht, die zuvor stets ausgenommen waren. So kommen neben den sogenannten Zersetzungsopfern auch ehemalige verfolgte Schüler bei einer dreijährigen Verfolgungszeit in den Genuss eines finanziellen Ausgleichs. Ebenfalls soll mit Änderungen im strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz den spezifischen Schwierigkeiten begegnet werden, die sich bei der Aufklärung des Sachverhalts im Rehabilitierungsverfahren für ehemalige Heimkinder stellen. Sollte das Gericht zum Beispiel nicht feststellen können, dass die Anordnung der Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken diente, soll das Gericht diese Tatsache nun zugunsten der Antragsteller für festgestellt erachten können.
Neben der Neuaufnahme von Opfergruppen, die auch Verfolgungstatbestände außerhalb von Gefängnissen würdigt, sehen die neuen gesetzlichen Regelungen ferner eine Erhöhung der Opferrente sowie der Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte vor. Zudem wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten für die Opferrente erweitert. Statt der bisher nötigen 180 Tage in politischer Haft, reichen nunmehr 90 Tage für den Erhalt der Rente.

Auch wenn die Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze nicht jeden Anspruch erfüllen kann und bestimmte Mängel, wie beispielsweise die Bedürftigkeitsprüfung bei der Opferrente oder die lange Verfolgungszeit als Voraussetzung für die berufliche Reha, nicht behoben wurden, trägt die deutliche Verbesserung doch dazu bei, die Folgen der SED-Diktatur zu lindern.

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